Der GGVD e.V. ist per Satzung verbandsvertretungsberechtigt, d.h. er kann die Rechte von seinen Mitgliedern in eigenem Namen im europäischen Gefahrgutverband geltend machen
• zu verkehrspolitischen Gefahrgutfragen Stellung zu beziehen
• die Verbandsmitglieder zu betreuen
• die Werbung und Ausbildung der Mitglieder zu fördern
GGVD TALK
An dieser Stelle finden Sie in Kürze aktuelle Informationen sowie Termine.