Die Aufgaben und Leistungen des GGVD e.V. haben die Mitglieder in der Verbandssatzung definiert. Der Verband verfolgt den Zweck:
Der GGVD e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sein Zweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Bildung sowie des Technologietransfers zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und Industrie, der Chemischen Industrie, Chemie-Handel, der verladenden Wirtschaft, Spedition, Transportwirtschaft, Versicherer, Behörden, Sicherheitskräfte, Juristen, Institutionen, Verbände und Organisationen, Verpackungshersteller und Verpacker, Sachverständige und Gefahrgutbeauftragte.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Anregung, Vergabe und Durchführung von Forschungen und Entwicklungen sowie anderen wissenschaftlichen Studien, besonders zur Förderung des Technologie-Transfers zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter und des Umweltschutzes
- Förderung und Ausführung spezieller ökologischer, sicherheits-, sozial-, arbeits- und rechtswissenschaftlicher Untersuchungen
- Förderung von Studium, Aus- und Weiterbildung, Einarbeitung von Standpunkten, Mitwirkung an der Ausarbeitung von technischen und anderen Regelwerken, Richtlinien und Empfehlungen, Einbringen von Vorschlägen für gesetzliche Regelungen und Normen
- Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Erfahrungsaustauschen und Fachberatungen, Ausstellungen und Exkursionen
- Pflege der nationalen und internationalen Zusammenarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit sowie Anbieten von Informationen
- Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den im Gefahrgutbereich tätigen Personen und die Interessenvertretung der Mitglieder im Gefahrgutbereich
- Der GGVD e.V. hält Kontakte zu Verbänden mit gleicher Zielsetzung weltweit
Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zweckе. Mittel des Verbands dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbands. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbands fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verband ist Mitglied in verschiedenen nationalen und internationalen Verbänden. Über weitere Mitgliedschaften in Organisationen und Gesellschaften entscheidet der geschäftsführende Vorstand.